Haftpflicht & 10-JÄHRIGE VERSICHERUNG

Schließen Sie ganz einfach eine Haftpflicht- und Zehnjahresversicherung ab

RCD: Zehnjährige zivilrechtliche Haftung

Was deckt der Vertrag ab?

Der Vertrag garantiert die Behebung von Schäden, die an Arbeiten entstehen, die der Hersteller durchgeführt hat oder an denen er mitgewirkt hat.
Dabei handelt es sich um Schäden, die das Bauwerk in seiner Festigkeit beeinträchtigen und es für seinen vorgesehenen Zweck unbrauchbar machen. Es erfüllt die Versicherungspflicht und die Haftungsvermutung, die den Herstellern gemäß dem sogenannten „SPINETTA“-Gesetz vom 4. Januar 1978 obliegen.
Der Versicherungsvertrag ermöglicht es den Herstellern daher, ihre zehnjährige Haftung gegenüber abzudecken gegenüber dem Projektinhaber und den nachfolgenden Eigentümern für einen Zeitraum von zehn Jahren nach Erhalt der Arbeiten, an denen sie beteiligt waren.

Wer sollte sich anmelden?

Betroffen sind alle Projektentwickler (Art. L241-1 des Versicherungsgesetzes):​

  • Bauhandwerker, Unternehmer, selbstständiger Unternehmer und sonstige Vermieter
  • Baufirma
  • Allgemeine Baugesellschaft
  • Generalunternehmer
  • Bauherr eines Holzrahmenhauses

Szenarien, in denen wir eingreifen können, indem wir ein zehnjähriges RC abonnieren, unabhängig vom Tätigkeitsbereich (geistiger Beruf oder nicht).

  • Annahme von Unternehmensgründungen
  • Ohne Versicherung seit Firmengründung
  • Autounternehmer
  • Kleinstunternehmen werden akzeptiert
  • Wegen einer Katastrophe abgebrochen
  • Wegen Nichtzahlung gekündigt
  • In Konkursverwaltung

Warum abonnieren?

Zur Erfüllung der den Bauherren auferlegten Verpflichtung, diese Versicherung bei der Ausführung von Arbeiten abzuschließen (mit Ausnahme der in Artikel L243-1-1 des Versicherungsgesetzes genannten).
Zum Schutz vor Ansprüchen auf Schadensersatz für zehnjährige Schäden. Dieser Antrag kann innerhalb von 10 Jahren nach Erhalt der Arbeit gestellt werden durch:

  • der Projektinhaber oder nachfolgende Käufer;
  • der Bauschadenversicherer, der gegenüber dem Haftpflichtversicherer Regressansprüche geltend machen kann

eine Rückerstattung dessen zu erhalten, was er an den Projektinhaber gezahlt hat.

Wann abonnieren?

Der Abschluss einer zehnjährigen Haftpflichtversicherung muss ab Beginn der Tätigkeit des Unternehmens, Handwerkers oder Unternehmens oder, falls dies nicht möglich ist, vor der Eröffnung der Baustelle für Dritte (in der Regel vor der Erklärung über die Eröffnung der Baustelle (DOC)) abgeschlossen werden. .​

Was deckt die obligatorische Garantie ab?

Sie deckt über einen Zeitraum von 10 Jahren Störungen ab, die die Festigkeit des Bauwerks gefährden, es für seinen vorgesehenen Zweck unbrauchbar machen oder die Festigkeit der Ausstattungselemente beeinträchtigen, die Teil der Tragfähigkeit, des Fundaments, des Rahmens, der Umfassung und der Abdeckung sind.

Was decken die Zusatzgarantien ab?

Deckung „Einsturz vor Lieferung“:
Sie deckt Sachschäden ab, die durch einen Einsturz oder drohenden Einsturz entstehen und die Arbeit des Versicherten beeinträchtigen.
Funktionsgarantie:
Hierbei handelt es sich um die zweijährige Garantie, die der Projektinhaber für die Ausstattungselemente schuldet.
Die Bestandsgarantie:
Sie deckt Schäden ab, die an sanierten Bestandsbauten während der Zehnjahresfrist auftreten können.
Die Garantie für immaterielle Schäden:
Sie deckt die finanziellen Folgen ab, die den Käufern oder Bewohnern des Bauwerks aufgrund vertraglich garantierter materieller Schäden entstehen.