Pro-Haftpflicht exklusive (Gebäudeversicherung)
Ihre berufliche Tätigkeit kann potenziell Risiken und Schäden für Dritte mit sich bringen und somit Ihre zivilrechtliche Haftung nach sich ziehen: Dies führt zu einer Verpflichtung zum Ersatz des erlittenen Schadens.
Daher ist es notwendig, mit den rechtlichen Rahmenbedingungen der Berufshaftpflicht- oder PRO-Haftpflicht vertraut zu sein, die üblicherweise in einem Berufskaskoversicherungsvertrag enthalten sind.
Berufsrechtliche Haftung: Definition, Texte und berufliche Anwendung
Das französische Zivilgesetzbuch definiert die zivilrechtliche Haftung in zwei Artikeln klar:
- Kunst. 1382 des Bürgerlichen Gesetzbuches: „Jede Handlung eines Menschen, die einem anderen Schaden zufügt, verpflichtet die Person, die sie verschuldet hat, zur Wiedergutmachung.“ »
- Art. 1384 des Bürgerlichen Gesetzbuches: „Wir haften nicht nur für den Schaden, den wir durch unser eigenes Handeln verursachen, sondern auch für den Schaden, der durch das Handeln von Personen verursacht wird, für die wir einstehen müssen, oder für Dinge, die uns zustehen.“ Pflege. »
Die zivilrechtliche Haftung deckt mehrere Arten von Schäden ab:
- Sachbeschädigung,
- Verletzung,
- finanzielle Verluste usw.
Sie können verursacht werden durch:
- Vernachlässigung
- Leichtsinn
- Mitarbeiter
- die eigene Tat
- Maschinen oder Gebäude
Die Berufshaftpflicht liegt dann vor, wenn durch die berufliche Tätigkeit einem Kunden, einem Lieferanten oder einem Dritten ein Schaden entsteht.
Letzterer kann somit Ersatz des erlittenen Schadens verlangen, was meist durch die Zahlung einer finanziellen Entschädigung formalisiert wird.
Dazu muss eindeutig festgestellt werden, dass die zivilrechtliche Haftung des Berufstätigen auf der Grundlage von drei Hauptbeweisarten entsteht:
- ein schädigendes Ereignis: Der Schaden wird durch den Verursacher des Fehlers oder durch die Tatsache der in seinem Besitz befindlichen Sache (Gebäude, Maschinen usw.) verursacht.
- Schaden: ohne plötzlichen Schaden kann RC PRO nicht initiiert werden,
- ein Kausalzusammenhang: zwischen dem Schaden und dem schädlichen Ereignis.
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