Bauschadenversicherung
Einfachheit: Sofortige Preisgestaltung.
Vereinfachte Abonnementbedingungen. Ohne Projektmanagement, ohne Bodenuntersuchung für alle Arbeiten oder Bauarbeiten, die weniger als 300.000 € kosten, Möglichkeit des Abonnements für wasserfreies, luftfreies Bauen. Service: Persönlicher Service.
Zögern Sie nicht, uns anzurufen. Reaktionsfähigkeit: Die Arbeitsschadenbescheinigung innerhalb von 24 Stunden, um rechtzeitig auf die Anfrage von Finanzorganisationen oder Notaren reagieren zu können.
Sicherheit: Ein Angebot einer Auswahl von Versicherern, damit Sie für die gesamte Vertragslaufzeit bestens abgesichert sind.
Gebäudeschadenversicherung: Wie funktioniert das wirklich?
Ihr neues Haus ist für die Dauer von zehn Jahren durch eine Gebäudeschadenversicherung (DO) abgesichert.
Sie übernimmt die finanzielle Verantwortung für die Störungen, ohne auf Gerichtsentscheidungen warten zu müssen. Bei neuen Häusern gibt es eine Garantie von zehn Jahren gegen Baumängel.
Einerseits muss der Bauherr über eine zehnjährige Haftpflichtversicherung verfügen, andererseits ist der Käufer verpflichtet, eine Bauschadenversicherung abzuschließen. Letzteres ist obligatorisch. Sie deckt den/die nachfolgenden Eigentümer zehn Jahre lang gegen jedes Verlustrisiko ab, das sich auf die Struktur seines Hauses auswirkt (im juristischen Sprachgebrauch „10-Jahres-Störung“).
Ein bedeutendes Sicherheitsnetz. Diese Versicherung ermöglicht die Erstattung und Reparatur von Problemen, die nach Erhalt der Arbeiten auftreten und die eine zehnjährige Haftung von Fachleuten (Bauherren, Architekten, Projektmanager, Unternehmen) nach sich ziehen. Der Abschluss einer Arbeitsschadenversicherung muss vor der Eröffnung der Baustelle erfolgen.
Haus- und Bauschäden: Was sagt das Gesetz?
Die Bauversicherung wurde im Januar 1978 durch das Spinetta-Gesetz eingeführt.
Dieses Pflichtversicherungssystem hat einen doppelten Auslöser. Einerseits schließt der Bauherr eine zehnjährige Garantie ab, andererseits schließt der Einzelne eine Bauschadenversicherung ab. Letzteres ist unabhängig vom rechtlichen Rahmen des Projekts obligatorisch (Artikel L-242-1 des Versicherungsgesetzbuchs und L-111-30 des Bau- und Wohnungsgesetzbuchs). Im individuellen Hausbauvertrag muss auch die Referenz der Schadensarbeiten angegeben werden. Ziel dieser Versicherung ist es, neben der Geltendmachung einer Haftung auch die Bezahlung der Reparaturarbeiten für erlittene Schäden zu gewährleisten. Sie deckt die Kosten für die Restaurierung des Hauses bereits ab, bevor der Bauherr eingreift oder wenn dieser beispielsweise innerhalb dieses Zehnjahreszeitraums verschwunden ist. Es liegt dann an den beiden Versicherungsgesellschaften, eine Einigung zu erzielen.
Auch die Hersteller müssen dafür sorgen
Jeder Hausbauer im weitesten Sinne, ob Einzelhausbauer (CCMI-Gesetz 1990), Architekt oder Projektmanager, muss eine zehnjährige Versicherung abschließen. Diese Fachkräfte müssen einen Nachweis über den Abschluss dieser Versicherung erbringen. Den Angeboten und Rechnungen ist die gesetzlich vorgeschriebene zehnjährige Haftpflichtversicherungsbescheinigung nach einem einheitlichen Muster beizufügen. Der Gewerbetreibende haftet im Schadensfall für zehn Jahre, gegenüber dem Erstbesitzer (dem Projektinhaber), aber auch gegenüber eventuellen Nacherwerbern im Falle einer Weiterveräußerung des Werkes. Versichert sind Schäden, die die Stabilität des Hauses gefährden oder es für seinen vorgesehenen Zweck ungeeignet machen (Risse im Boden, die zu Unebenheiten des Bodens führen, mangelnde Abdichtung usw.). Es handelt sich auch um Schäden, die die Stabilität eines Teils der Ausrüstung beeinträchtigen, der untrennbar mit der Arbeit verbunden ist (z. B. eine fehlerhafte Elektroinstallation).
Bauschäden, zehn Jahre: Was sind die Unterschiede?
Der wesentliche Unterschied zwischen der Werkschadenversicherung und der Bauherrenversicherung liegt vor allem in der Schnelligkeit der Entschädigung.
Dabei handelt es sich um eine Versicherung, deren Ziel es ist, im Rahmen der zehnjährigen Garantie bei der Vorfinanzierung von Schäden einzugreifen. Wenn eine Katastrophe eintritt, kann die Suche nach den Ursachen dieser Katastrophe langwierig, schwierig und sogar widersprüchlich sein. Im Gegensatz zur zehnjährigen Herstellergarantie zielt die Werksschadenversicherung darauf ab, die Erstattung bzw. schnelle Behebung von unter die zehnjährige Garantie fallenden Problemen zu gewährleisten, ohne auf Gerichtsurteile, Gutachten und Zweitmeinungen warten zu müssen. Tatsächlich ist es nicht ungewöhnlich, dass der Hersteller im Katastrophenfall seine Verantwortung auf eine andere Partei überträgt. Wer die Verantwortung für die Katastrophe ablehnt, kann sich lange hinziehen. Daher das Interesse am Abschluss einer Versicherung, die eine Entschädigung ohne Selbstbeteiligung und ohne Abwarten auf die Identifizierung der Verantwortlichen gewährt!
Welche Risiken sind durch eine Versicherung abgedeckt?
Die Bauschadenversicherung deckt für die Dauer der zehnjährigen Bauherrengarantie alle Sachschäden ab, die die Stabilität des Hauses gefährden, auch solche, die aus einem Bodenschaden resultieren.
Es kümmert sich um große Risse in den Wänden, Durchhängen des Bodens, Einsturz des Daches, Eindringen von Wasser durch einen Riss in der Fassade oder durch das Dach, Mängel in der Wärmedämmung der Wände usw. Ebenfalls abgedeckt sind: Schäden Beeinträchtigung der Festigkeit der Geräteelemente, die nicht vom Werkstück getrennt werden können.
Untrennbare Investitionsgüter sind solche, deren Entfernung, Demontage oder Austausch nicht ohne Beschädigung oder Entfernung eines Teils der Grundstruktur, die als Träger dient, durchgeführt werden kann. Bewegliche Teile wie Türen und Fenster fallen jedoch nicht darunter. Diese Garantie gilt auch nicht für vom Versicherten verursachte Schäden sowie für normale Abnutzung, Feuer oder Elementarereignisse (Sturm, Überschwemmung usw.). Sie kann optional auch für immaterielle Schäden gelten, die dem Eigentümer oder seinen Bewohnern entstehen (z. B. Schäden durch Nutzungsausfall des Hauses).
Gut zu wissen
Wird von einem spezialisierten Planungsbüro ein Bodengutachten (Typ G2 AVP) erstellt, um die Beschaffenheit des Baugrunds zu ermitteln und die zu erstellenden Fundamente festzulegen, gewähren Bauschadenversicherer einen deutlichen Rabatt (bis zu 50 %) auf den Beitrag. Und das aus gutem Grund: Die mit der geologischen Beschaffenheit des Geländes verbundenen Schadenserfahrungen werden marginal.
Der Betrieb des Schadenswerks
Eine Katastrophe entsteht am Haus, ein Riss in der Fassade, Unterwanderungen? Alles beginnt mit der Schadensmeldung gegenüber dem Versicherer. Ab Eingang der Schadensmeldung hat die Versicherung maximal 90 Tage Zeit, um das Problem zu beheben. Die Versicherungsgesellschaft muss die notwendigen Arbeiten durchführen, die von einem einzigen Sachverständigen ermittelt und bewertet werden. Es obliegt ihr, sich dann gegen die Person(en) zu wenden, die für die beobachteten Störungen verantwortlich ist/sind.
Sie garantiert dem Erstbesitzer, aber auch den Folgebesitzern im Rahmen der zehnjährigen Garantiedauer. Darüber hinaus entschädigt es schnell, ohne auf Gerichtsentscheidungen, Gutachten und Zweitmeinungen warten zu müssen. Es ermöglicht die Erstattung oder Durchführung aller von der zehnjährigen Garantie abgedeckten Reparaturen, ohne auf eine gerichtliche Entscheidung über die Verantwortlichkeiten aller warten zu müssen.
Ein Haus ohne Arbeitsschaden verkaufen
Das Versäumnis, eine Bauschadenversicherung abzuschließen, hindert den Notar nicht daran, die Kaufurkunde zu erhalten. Es liegt in seiner Verantwortung, eine besondere Klausel aufzunehmen, in der das Fehlen dieser Versicherung, die vorhersehbaren Folgen und eine Haftungsbefreiung erwähnt werden.
Es kann zu einer Übertragung der Verantwortung auf den Käufer kommen. Das ist dann ein gutes Argument, den Preis zu senken. Die Bank kann die Gewährung des beantragten Kredits auch deshalb verweigern, weil das Ausbleiben von Schäden am Werk eine Gefahr in dem Maße darstellt, dass im Katastrophenfall der Wert der Sicherheit – in diesem Fall des Hauses – beeinträchtigt werden könnte.
Fristen für die Bearbeitung der Entschädigungsakte
Anders als bei der zehnjährigen Herstellergarantie ist das Schadensersatzverfahren bei Arbeitsschäden zügig abgewickelt. Der Versicherer ist gesetzlich verpflichtet, Fristen einzuhalten:
- Er hat ab Zugang der Schadensmeldung zehn Tage (T+10) Zeit, dem Versicherten mitzuteilen, dass seine Meldung als nicht abgegeben gilt, und die fehlenden Angaben nachzufordern.
- Der Versicherer hat 15 Tage (T+15) Zeit, um ohne Fachwissen einen Entschädigungsvorschlag oder eine Verweigerung der Deckung mitzuteilen.
- Er hat 60 Tage (T+60) Zeit, um die Entscheidung über die grundsätzliche Inkraftsetzung der Vertragsgarantien unter Berücksichtigung des dem Versicherten zuvor zugestellten vorläufigen Berichts mitzuteilen. Und schlagen Sie ggf. die Festlegung einer Fristverlängerung für den Entschädigungsvorschlag vor.
- Schließlich hat der Versicherer 90 Tage (T+90) Zeit, um seinen Entschädigungsvorschlag unter Berücksichtigung des zuvor dem Versicherten zugestellten Gutachtens mitzuteilen.
Schadensstruktur
Das Gesetz verpflichtet den Projektinhaber, der Bauarbeiten durchführen möchte, vor der Eröffnung des Grundstücks eine Bauschadenversicherung abzuschließen.
Es ermöglicht die Durchführung von Rückerstattungen oder Reparaturen, die unter die zehnjährige Garantie fallen, ohne auf eine gerichtliche Entscheidung über die Verantwortlichkeiten aller warten zu müssen. Der Eigentümer der gebauten Unterkunft profitiert von der Bauschadenversicherung. Es liegt an ihm, es bei Bedarf zu spielen. Der Projektinhaber, also jede natürliche oder juristische Person, die als Eigentümer, Verkäufer oder Bevollmächtigter des Eigentümers des Gebäudes die Arbeiten ausführen lässt.