Zehnjahresgarantieversicherung Haftpflicht- und

Schließen Sie unkompliziert eine Haftpflicht- und eine zehnjährige Gebäudegarantieversicherung ab

RCD: ZEHNJÄHRIGE ZIVILHAFTUNG

Was umfasst der Vertrag?

Der Vertrag garantiert die Behebung von Schäden an Bauwerken, die vom Auftragnehmer errichtet wurden oder an denen er beteiligt war. Dies umfasst Schäden, die die strukturelle Integrität des Gebäudes beeinträchtigen und es für seinen vorgesehenen Zweck unbrauchbar machen.
Er erfüllt die Versicherungspflicht und die Haftungsvermutung, die Auftragnehmern gemäß dem sogenannten „SPINETTA“-Gesetz vom 4. Januar 1978 obliegen.
Der Versicherungsvertrag ermöglicht es Auftragnehmern somit, ihre zehnjährige Haftung gegenüber dem Bauherrn und nachfolgenden Eigentümern für einen Zeitraum von zehn Jahren nach Abnahme des Bauwerks, an dem sie beteiligt waren, abzudecken. 

Wer sollte ein Abonnement abschließen?

Dies gilt für alle Bauunternehmen (Art. L241-1 des Versicherungsgesetzes):

  • Bauhandwerker, Bauunternehmer, Selbstständige und andere Dienstleister
  • Bauunternehmen
  • Generalunternehmer für Hochbau
  • Generalunternehmer
  • Holzrahmenhausbauer

Szenarien, in denen wir durch den Abschluss einer zehnjährigen Haftpflichtversicherung eingreifen können, unabhängig vom Tätigkeitsbereich (geistiger oder nicht-geistiger Beruf).

  • Akzeptanz von Unternehmensgründungen
  • Seit der Gründung des Unternehmens ohne Versicherung
  • Selbstständig
  • Kleinstunternehmen akzeptiert
  • Aufgrund einer Katastrophe abgesagt
  • Wegen Nichtzahlung storniert
  • In Konkursverwaltung

Warum abonnieren?

Um der gesetzlichen Verpflichtung für Bauunternehmer nachzukommen, diese Versicherung abzuschließen, sobald sie mit Bauarbeiten beginnen (ausgenommen die in Artikel L243-1-1 des französischen Versicherungsgesetzes definierten Fälle).
Um sich gegen Schadensersatzansprüche abzusichern, die von der zehnjährigen Gewährleistung abgedeckt sind. Dieser Anspruch kann innerhalb von 10 Jahren nach Fertigstellung der Arbeiten geltend gemacht werden durch:

  • dem Projektinhaber oder nachfolgenden Käufern;
  • der Gebäudeschadenversicherer, der ein Regressrecht gegen den Haftpflichtversicherer ausübt, um

um eine Rückerstattung dessen zu erhalten, was er an den Projektinhaber gezahlt hat.

Wann abonnieren?

Eine zehnjährige Haftpflichtversicherung muss ab Beginn der Tätigkeit des Unternehmens, des Handwerkers oder des Geschäfts abgeschlossen werden, oder, falls dies nicht möglich ist, vor Beginn der Arbeiten im Auftrag Dritter (in der Regel vor der Erklärung zum Arbeitsbeginn)

Was deckt die obligatorische Garantie ab?

Sie umfasst über einen Zeitraum von 10 Jahren die Mängel, die die Stabilität des Bauwerks beeinträchtigen, es für seinen Zweck ungeeignet machen und die Stabilität der mit der Infrastruktur, dem Fundament, dem Rahmen, der Umhüllung und den Dacharbeiten integralen Ausrüstungselemente beeinträchtigen.

Was decken die zusätzlichen Garantien ab?

Die Einsturzgarantie vor Abnahme:
Diese deckt Sachschäden ab, die durch einen Einsturz oder die Einsturzgefahr des versicherten Bauwerks entstehen.
Die Betriebsgarantie:
Dies ist die zweijährige Garantie, die dem Bauherrn für die Anlagenkomponenten zusteht.
Die Garantie für bestehende Bauwerke:
Diese deckt Schäden ab, die an sanierten Bestandsbauten während der zehnjährigen Gewährleistungsfrist auftreten können.
Die Folgeschadengarantie:
Diese deckt die finanziellen Folgen ab, die Käufern oder Nutzern des Bauwerks aufgrund von vertraglich abgedeckten Materialmängeln entstehen.